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Pressemitteilung von Frank Schütze

Betreff: Kulturhausverkauf/- teilverkauf
Sehr geehrter Herr Brückner
,
hiermit möchte ich mich zum Thema Kulturhausverkauf äußern.
Nach meiner Auffassung sollte das Kulturhaus in seiner Gesamtformation nicht verkauft
werden.
„Kommunales Vermögen wurde schon reichlich verkauft. Wir müssen auch an
nachfolgende Generationen denken“.
Die Stadt Glashütte sollte Ihr Filetstück „Kulturhaus“ nicht an einem privaten Investor
veräußern.

Statt dessen sollte, um allen Interessengruppen gerecht zu werden (Bürger, Stadt
Glashütte, SUG) der Altbau welcher angedacht ist zu verkaufen, mit einem
Erbbaurechtsvertrag langfristig zu Gunsten der SUG festgeschrieben werden.
Alle Beteiligten würden somit von diesem Vorschlag profitieren.
Die SUG bräuchte keinen Kaufpreis zu zahlen (nur Erbbauzins).
Die SUG könnte somit hinreichend und langfristig investieren
Die Stadt Glashütte bleibt weiterhin für das Gesamte Bebaute Grundstück
Eigentümer
Die Stadt Glashütte könnte das Grundstück auch in Notsituationen (z.B. in 15
Jahren) noch veräußern und somit als Vermögensreserve im Kommunalen
Vermögen behalten.
Das Kulturhaus bleibt als Kulturmagnet langfristig erhalten (Alt wie Neu)
Mit freundlichen Grüßen
Frank Schütze

5.06.2008